Mentoren für Studierende: Patenpraxen gesucht!

Die KZV LSA hat im Rahmen der Nachwuchsförderung Stipendienprogramme für ein Zahnmedizinstudium an der Universität Pécs in Ungarn sowie zur Förderung von Zahnmedizinstudierenden an deutschen Hochschulen ausgelobt.

Um Einblicke insbesondere in die allgemeinzahnärztliche Tätigkeit zu erhalten, die Aspekte der zahnärztlichen Berufsausübung in Sachsen-Anhalt kennen zu lernen und Netzwerke vor Ort zu knüpfen, besteht eine Verpflichtung der teilnehmenden Studierenden eine Patenschaft mit einer von der KZV LSA anerkannten Patenpraxis in Sachsen-Anhalt einzugehen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse daran haben, als Mentor/-in die Ausbildung angehender Fachkollegen/-innen zu unterstützen, wenden sich bitte an die Abteilung Strategie und Zukunftssicherung (siehe "Anerkennung als Patenpraxis").

Gegenstand der Praxispatenschaft

Die Praxispatenschaft bezieht sich auf die fachspezifische Begleitung während des Studiums durch eine anerkannte Patenpraxis über die gesamte (ggf. restliche) Studiendauer der/des Stipendiaten/-in.

Die fachspezifische Begleitung durch die Patenpraxis soll dem Erwerb vertiefter Kenntnisse und Erfahrungen aus der zahnärztlichen Praxis für das weitere Studium sowie für die Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit im Bereich der Zahnmedizin dienen. Sie soll sich inhaltlich sowohl auf die praktische zahnärztliche Tätigkeit als auch auf die Themenfelder Praxisführung und Vertragszahnarztsystem erstrecken. Nach Möglichkeit sollten dabei besondere Wünsche der Patenpraxis und des/-r Stipendiaten/-in berücksichtigt werden.

Die fachspezifische Begleitung durch die Patenpraxis setzt eine nicht zeitlich vorgeschriebene, jedoch regelmäßige Anwesenheit des/-r Stipendiaten/-in während der vorlesungsfreien Zeit in der Patenpraxis voraus. Sie umfasst daher insbesondere das Angebot zur Absolvierung von Hospitationen, wobei der/die Stipendiat/-in die Arbeitsabläufe der zahnärztlichen Praxis kennenlernt. Er/sie nimmt als Gast bzw. Beobachter/-in am beruflichen Geschehen teil, ohne selbst Arbeitsleistungen zu erbringen und aktiv im Praxisbetrieb mitzuwirken.

Der Einsatz in der Patenpraxis basiert auf dem gegenseitigen Einverständnis zwischen dem/der Stipendiaten/-in und der Patenpraxis und sollte im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten jederzeit ermöglicht werden. Die genauen Einsatzzeiten werden im Einvernehmen zwischen Patenpraxis und Stipendiat/-in festgelegt. (Auch Zeiten obligatorischer bzw. fakultativer Famulaturen sowie der abzuleistenden Sommerpraktika im Zuge des Studiums der Zahnmedizin an der Universität Pécs erfüllen die Anwesenheitsverpflichtung. Für Letztes ist vorab eine Akkreditierung durch die Universität Pécs erforderlich.)

Als weitere Aktivitäten im Rahmen der fachspezifischen Begleitung sind darüber hinaus wünschenswert:

  • Der/die Stipendiat/-in erhält die Möglichkeit zur Teilnahme an praxisinternen oder externen Fort- und Weiterbildungen.
  • Es findet ein regelmäßiger Austausch zu fachspezifischen Fragestellungen – in Person oder auf digitalem Weg – zwischen Patenpraxis und Stipendiat/-in statt.
  • Die Patenpraxis stellt bei Bedarf Fachliteratur bzw. Fachmedien zur Unterstützung des Selbststudiums des/-r Stipendiaten/-in zur Verfügung.
Anerkennung als Patenpraxis

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse daran haben, als Mentor/-in die Ausbildung angehender Fachkollegen/-innen zu unterstützen, melden sich unter Nutzung des zur Verfügung gestellten Formulars „Praxisauskunft“

  • postalisch bei:
    Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
    Abt. Strategie und Zukunftssicherung
    Doctor-Eisenbart-Ring 1
    39120 Magdeburg

Die Anerkennung als Patenpraxis erfolgt auf Grundlage der Praxisauskunft, das Hauptaugenmerk liegt in der Regel auf einer typisch allgemeinzahnmedizinischen Grundausrichtung der Praxis. Andere Ausrichtungen sind möglich. Die anerkannten Patenpraxen werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das in der Abteilung Strategie und Zukunftssicherung der KZV LSA geführt wird.

Organisation der Praxispatenschaft

Die an den Stipendienprogrammen der KZV LSA teilnehmenden Studierenden erhalten eine Liste aller anerkannten Patenpraxen mit Kurzprofilen entsprechend den Angaben in der Praxisauskunft, damit sie direkt Kontakt zu einer Praxis aufnehmen können, mit der sie eine Patenschaft eingehen möchten.

Zwischen Patenpraxis und Stipendiat/-in ist sodann eine Vereinbarung über die fachspezifische Begleitung abzuschließen und der KZV LSA zu übermitteln. Ein entsprechendes Vereinbarungsmuster wird von der KZV LSA zur Verfügung gestellt.

Über die abgeleisteten Hospitationszeiten hat die Patenpraxis dem/der Stipendiaten/-in spätestens bis zum 31.12. eines jeden Jahres einen schriftlichen Nachweis zu erteilen.

Einmal jährlich, in der Regel zum Ende des Sommersemesters, ist zudem verpflichtend ein Evaluations- und Feedbackgespräch zwischen Patenpraxis und KZV LSA zu Inhalten und Verlauf der jeweiligen Praxispatenschaft zu führen.

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