Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
BKV; Stand: 22.06.2026 für das III. Quartal 2026
Wichtig !!! Beachten Sie, dass Sie das neue BKV für das III. Quartal 2026 (BKZ_2607.KPR) erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung des II. Quartals 2026 in Ihr Praxisverwaltungssystem einlesen.
BKV; Stand: 22.06.2026 für das III. Quartal 2026
3. Quartal 2026
Dateiname: BKZ_2607.KPR
Anzahl Sätze: 9.014
Anzahl Bytes: 624.001
Erstellt am: 22.06.2026
BKV; Stand: 24.03.2026 für das II. Quartal 2026
2. Quartal 2026
Dateiname: BKZ_2604.KPR
Anzahl Sätze: 9.014
Anzahl Bytes: 622.316
Erstellt am: 24.03.2026
Hinweis:
Das BKV ist eine ZIP-komprimierte Datei, welche jedoch auf Grund der bestehenden Namenskonvention die Endung ".KPR" trägt. Moderne Betriebssysteme erkennen den Dateityp jedoch am Dateiinhalt und benennen die Datei u.U. selbständig um, so dass sich dann z.B. die Datei BKZ_2504.zip auf Ihrem PC befindet.
Diese kann Ihr Praxisverwaltungssystem jedoch nicht "sehen". Sie müssen die Datei in diesem Fall umbenennen. Navigieren Sie dazu im Dateiexplorer dorthin, wo Sie die Datei gespeichert haben, klicken Sie sie mit der RECHTEN Maustaste an und wählen Sie aus dem Kontext-Menü umbenennen und ersetzen Sie die Endung .zip durch .KPR .
Sollten Sie Fragen zum Einlesen des BKV in Ihre Praxissoftware haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihres Softwareherstellers.
