Aufgaben der KZV

Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt

Der KZV obliegt der Sicherstellungsauftrag nach § 72 SGB V für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung im Land. Sie ermöglicht damit den Zugang der gesetzlich versicherten Patienten zur vertragszahnärztlichen Versorgung.

Interessenvertretung

Erfüllung der berufspolitischen Interessenvertretung für die über 1.600 Vertragszahnärzte in Sachsen-Anhalt gegenüber der Öffentlichkeit, der staatlichen Aufsichtsbehörde, den gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen.

Beratung und Ansprechpartner für Zahnärzte und Politik

Die KZV Sachsen-Anhalt berät die Zahnärzteschaft in allen Fragen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Dabei reicht das Spektrum von Fragen zur Abrechnung bis hin zur Zulassung. Weiterhin werden Behörden und der Gesetzgeber in allen Fragen vertragszahnärztlicher Gesundheitspolitik beraten. Dazu gehören etwa Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Erarbeitung politischer Zielsetzungen.

Professionelle Verwaltung

Die KZV Sachsen-Anhalt setzt ihre Aufgaben und Funktionen in professioneller Verwaltung um. Dazu gehört die Umsetzung des Sicherstellungsauftrages genauso wie die sachkompetente Vorbereitung der Arbeit des Vorstandes und der Vertreterversammlung. Ihr Verwaltungsgeschehen soll möglichst unbürokratisch, zweckdienlich und wirtschaftlich im Interesse ihrer Mitglieder sein.

Abrechnung und Prüfung

In der KZV Sachsen-Anhalt werden die Abrechnungen der von den Vertragszahnärzten erbrachten zahnärztlichen Leistungen gesammelt erfasst und mittels elektronischem Datenträgeraustausch an die Abrechnungsstellen der gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet. Dabei werden die vertragszahnärztlichen Abrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft und die Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte im Rahmen ihrer vertragszahnärztlichen Tätigkeit kontrolliert. Gegebenenfalls kann eine Richtigstellung einer Abrechnung erfolgen. So wird die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Vorschriften gegenüber dem Staat gewährleistet.

Vertrags- und Honorarverhandlungen

Durch den Abschluss von Verträgen wird die von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlende Vergütung und Honorarverteilung festgelegt. Die Vergütungsverträge werden regelmäßig mit Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt.

Telematik

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (sog. E-Health-Gesetz) am 29.12.2015 ist die KZV LSA im Rahmen der Erfüllung ihrer gesetzlichen bzw. bundesmantelvertraglichen Aufgaben für ihre Mitglieder unterstützend, fördernd und kontrollierend in die Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) für eine sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen eingebunden. Den gesetzlichen Auftrag für die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen hat die gematik GmbH.

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Seit dem Jahr 2011 ist es durch den § 135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung) gesetzlich vorgeschrieben, dass jede vertragszahnärztliche Praxis ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement-System vorhält, das die Anforderungen der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. November 2006 erfüllt. Das Vorhandensein eines solchen QM-Systems wird durch die KZV Sachsen-Anhalt kontrolliert. Dabei werden stichprobenhaft jedes Jahr zwei Prozent aller vertragszahnärztlichen Praxen kontrolliert.

Zweitmeinungsberatung Prothetik

Als Beratungsangebot wird den Patienten von der KZV Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine Zweitmeinungsberatung zur prothetischen Versorgung angeboten.

Öffentlichkeitsarbeit

Die KZV Sachsen-Anhalt gibt zusammen mit den Landeszahnärztekammern der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Patientenzeitschrift ZahnRat heraus. Die Zeitschrift gibt Informationen über zahnmedizinische Behandlungen und informiert über Themen der Mund- und Zahngesundheit. Die Zeitschrift erscheint mit einer Auflage von 57.000 Exemplaren und wird über die Zahnarztpraxen der Herausgeberländer verbreitet.

Die KZV Sachsen-Anhalt gibt in Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt Zahnärztliche Nachrichten (zn) heraus. In ihm werden Berichte über die Tätigkeit der Gremien der berufsständischen Selbstverwaltung veröffentlicht und gesundheitspolitische Ereignisse und Aktivitäten in den Kreisstellen dargelegt. Das Blatt informiert über Termine von Fortbildungsveranstaltungen der Zahnärztekammer und der KZV Sachsen-Anhalt und soll den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Zahnärzten des Landes unterstützen. Regelmäßig werden Fortbildungsbeiträge veröffentlicht. Das Blatt wird an alle Mitglieder von Zahnärztekammer und KZV Sachsen-Anhalt versandt.

Rundschreiben

Die Rundschreiben sind das offizielle/ amtliche Mitteilungsorgan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sie enthalten wichtige Neuerungen und Bestimmungen unter anderem zu den folgenden Punkten:

  • Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen
  • vertragszahnärztlich relevante Rechtsfragen
  • Seminartermine der KZV Sachsen-Anhalt
  • Änderungen bei den Krankenkassen
  • Hinweis zu den PVS und den Abrechnungsmodulen
  • Aktualisierungen für das Handbuch der KZV Sachsen-Anhalt

Notdienst

Gemäß § 75 Abs. 1 S. 2 SGB V ist die KZV Sachsen-Anhalt für die Sicherstellung eines umfassenden Notdienstes in sprechstundenfreien Zeiten verantwortlich. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der KZV Sachsen-Anhalt und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt geschlossen, in welchem die Organisation des Notdienstes im vertragszahnärztlichen Bereich auf die Zahnärztekammer übertragen wurde. Diese bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben unter anderem der Kreisstellen. Somit sind sowohl die KZV Sachsen-Anhalt als auch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt als Vertragspartner für die Notdienstversorgung verantwortlich.

Qualifikation und Fortbildung

Die KZV Sachsen-Anhalt ist ebenfalls verpflichtet, die Pflicht der Vertragszahnärzte zur Fortbildung zu fördern und zu überwachen. Sie hat darauf hinzuwirken, dass sich die Vertragszahnärzte in dem Umfang fortbilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zur Berufsausübung als Vertragszahnarzt erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Gemäß der gesetzlichen Regelung hat ein Vertragszahnarzt alle fünf Jahre gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass er in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist.

Sonstige Veröffentlichungen

Die Ergebnisse der Rechnungslegung werden ebenso im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds, nach § 105 Abs. 1a SGB V