Abfrage von Kapazitäten für Neupatientenaufnahme
Ihre Meldungen werden nur intern in der KZV LSA erfasst und nur bei konkreten ausdrücklichen Anfragen zur Zahnarztsuche verwendet. Dabei gilt natürlich weiterhin der Grundsatz des Zahnarzt-Patient-Vertrauensverhältnisses, wonach jeder Zahnarzt oder jede Zahnärztin über den weiteren Verbleib eines Patienten in der Zahnarztpraxis im Einzelfall selbst entscheidet.
Ihr Ansprechpartner hierzu ist die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses/ Registerstelle:
- E-Mail: zulassung@kzv-lsa.de
- Frau Freber Telefon 0391 62 93 271
- Frau Baumgardt Telefon 0391 62 93 272