Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt
Auf der Überholspur zum Zahnmedizinstudium

Ab dem Wintersemester 2025/26 können die ersten Zahnmedizin-Studienplätze an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über die Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt vergeben werden.
Entscheidend dabei ist nicht die Abitur-Note, sondern vor allem die praktischen Erfahrungen und fachspezifischen Fähigkeiten der Bewerbwerinnen und Bewerber sowie ihre Motivation für das Studium und eine spätere Tätigkeit im Land.
Infos und Bewerbung
Bewerbungen um einen Studienplatz im Rahmen der Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt mit Studienbeginn im Wintersemester 2025/26 sind vom 17. bis 24. Juni möglich.
Alle Informationen zur Landzahnarztquote, zu den vertraglichen Verpflichtungen, dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie das Formular für die Online-Bewerbung sind zu finden unter: www.landzahnarztquote.de
Hintergrund der Landzahnarztquote
Die Landzahnarztquote ist eine so genannte Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Zahnmedizin. Sie basiert auf dem Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt - LZAG LSA.
Ziel der Landzahnarztquote ist es, die zahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt gezielt zu verbessern. Bewerberinnen und Bewerber, die über diese Quote zugelassen werden, verpflichten sich daher, nach dem Studium und der Vorbereitungszeit für mindestens zehn Jahre in einer Region Sachsen-Anhalts tätig zu sein, in der ein besonderer öffentlicher Bedarf herrscht, d.h. eine (drohende) Unterversorgung oder ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf im zahnärztlichen Bereich besteht.
Mit der Umsetzung der Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt wurde vom Gesetzgeber die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) betraut.
Ansprechpartnerin

Susann Behling
Abteilungsleiterin Strategie und Zukunftssicherung
Tel. 0391 6293-215
Fax: 0391 6293-234
E-Mail: nachwuchs@kzv-lsa.de