Stipendienprogramm für Zahnmedizinstudierende
Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Studium
- Die KZV Sachsen-Anhalt fördert pro Jahr bis zu 10 Studierende der Zahnmedizin mit einem Stipendium in Höhe von 500 Euro pro Monat.
- Bewerben kann sich, wer im Fach Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und die Zahnärztliche Vorprüfung bestanden hat.
- Mit dem Stipendienprogramm fördern wir die Studierenden finanziell über die gesamte restliche Regelstudienzeit.
- Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt zu absolvieren.
Bewerbungen für ein Stipendium mit Förderbeginn zum Wintersemester 2023/24 sind vom 15. April bis 15. Juli 2023 möglich.
Für ein Stipendium kann sich bewerben, wer:
- für ein Studium im Fach Zahnmedizin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und die Zahnärztliche Vorprüfung bestanden hat;
- bereit ist, einen den Förderbedingungen entsprechenden Vertrag mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt abzuschließen, in dem er/sie sich verpflichtet, nach dem Studium die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt zu absolvieren.
Bewerbungsfrist
- Bewerbungen für ein Stipendium mit Förderbeginn zum Wintersemester 2023/24 sind vom 15. April bis 15. Juli 2023 möglich.
Ihre Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben (Bitte legen Sie dar, warum sie Zahnärztin/Zahnarzt werden wollen und warum Sie später in Sachsen-Anhalt tätig werden möchten.)
- tabellarischer Lebenslauf mit Bewerbungsfoto
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über das Bestehen der Zahnärztlichen Vorprüfung bzw. des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- sofern Unterbrechungen/Verzögerungen/Urlaubssemester des Studiums erfolgt sind: ein lückenloser zeitlicher Überblick über den bisherigen Ablauf des Zahnmedizinstudiums
- sofern vorhanden: Zeugnisse über einschlägige Ausbildungen, Praktika oder Dienste im (zahn-)medizinischen Bereich
Einreichung
- postalisch an:
KZV Sachsen-Anhalt
Abt. Strategie & Zukunftssicherung
Doctor-Eisenbart-Ring 1
39120 Magdeburg - digital - bitte nur als PDF - an: nachwuchs@kzv-lsa.de
- über unser Onlineformular
Bis 15. Juli 2023: Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt die Prüfung der Bewerbungsunterlagen.
Anfang/Mitte August 2023: Auswahlgespräche
- In den Auswahlgesprächen wollen wir Sie näher kennenlernen, uns ein umfassendes Bild von Ihrer Motivation und Persönlichkeit machen. Die Gespräche finden nach Möglichkeit im Verwaltungssitz der KZV LSA in Magdeburg statt, alternativ online.
Mitte/Ende September 2023:
- Feierliche Verleihung der Stipendien im Zahnforum Halle.
Das Stipendium wird ab dem 1. Oktober 2023 und bis zum Ende der Regelstudienzeit im Fach Zahnmedizin gewährt (aktuell 10 Semester und 6 Monate gemäß § 2 Satz 2 ZÄPrO und § 2 Abs. 4 ZApprO).
Auf schriftlichen Antrag können in begründeten Fällen weitere Semester gefördert werden.
Das Stipendium beträgt monatlich 500,00 Euro und wird auch in der vorlesungsfreien Zeit gewährt.
Darüber hinaus unterstützt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Suche nach geeigneten Stätten zur Ableistung von freiwilligen wie verpflichtenden Famulaturen im Land Sachsen-Anhalt sowie bei der Suche nach geeigneten Stätten zur Ableistung der Vorbereitungszeit im Land Sachsen-Anhalt.
Während des Studiums und der Vorbereitungszeit steht die KZV den Stipendiatinnen und Stipendiaten als Ansprechpartner rund um die Tätigkeit im vertragszahnärztlichen Bereich zur Verfügung.
Was erwartet die KZV Sachsen-Anhalt von den Stipendiatinnen und Stipendiaten während des Studiums?
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie das Studium gewissenhaft und unter nachzuweisender Ablegung der entsprechenden Prüfungen in der Regelstudienzeit durchführen. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen sind unaufgefordert vorzulegen. Darüber hinaus freuen wir uns auf Ihren Besuch jährlich mindestens einer Veranstaltung des Zahnforums Halle für Studierende und Berufseinsteiger.
Hat ein Wechsel der Universität Auswirkungen auf das Stipendium?
Sofern es sich um einen Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands handelt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Stipendium. Der Hochschulwechsel ist der KZV allerdings anzuzeigen.
Kann das Studium unterbrochen werden?
Ja, das Studium kann unterbrochen werden. Für den Zeitraum der Unterbrechung wird jedoch keine Förderung ausgezahlt.
Was passiert, wenn das Studium abgebrochen wird?
Wenn die Studierenden aus dem Stipendienprogramm austreten, also zum Beispiel das Studium vor Abschluss beenden, müssen sie den Förderbetrag zuzüglich Zinsen an die KZV Sachsen-Anhalt zurückzahlen.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Innerhalb von sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss des Zahnmedizinstudiums sollten Sie die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufnehmen. Die Vorbereitungszeit ist vollständig in Sachsen-Anhalt zu absolvieren. Ein Wechsel in eine fachzahnärztliche Weiterbildung ist in dieser Zeit möglich; die Verpflichtung zur insgesamt mindestens 2-jährigen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt bleibt davon unberührt.
Muss ich mich später als Zahnärztin oder Zahnarzt niederlassen?
Nein, Sie müssen nicht zwingend als Zahnärztin bzw. Zahnarzt in eigener Niederlassung tätig werden. Eine vertragszahnärztliche Tätigkeit ist auch im Rahmen einer Anstellung möglich.
Wie viele Stipendien werden vergeben?
Im Jahr 2023 werden 10 Stipendien vergeben. Eine Fortführung des Programms in den Folgejahren ist vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit in gleichem Umfang vorgesehen.

Susann Behling
Abteilungsleiterin Strategie und Zukunftssicherung
Tel. 0391 6293-215
Fax: 0391 6293-234
E-Mail: nachwuchs@kzv-lsa.de
Schon gewusst?
In Kooperation mit der KZV Sachsen-Anhalt fördern zudem einige Landkreise und Kommunen Sachsen-Anhalts Studierende der Zahnmedizin mit einem monatlichen Stipendium - sogar schon ab dem ersten Semester!