Unterkiefer-Protrusionsschiene wird Kassenleistung

Die Unterkiefer-Protrusionsschiene zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ist künftig Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesauschusses (G-BA) Ende November in Berlin gefasst.

Die Therapie mit einer zahntechnisch individuell angefertigten Unterkiefer-Protrusionsschiene ist damit zukünftig auf Grundlage einer vertragsärztlichen Indikationsstellung als sogenannte Zweitlinientherapie für leichte, mittelgradige und schwere Schlafapnoe vorgesehen. Sie kann folglich zum Einsatz kommen, wenn eine Überdrucktherapie nicht zum Behandlungserfolg geführt hat.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich im G-BA erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Versorgung mit der Unterkiefer-Protrusionsschiene von Zahnärzten und Ärzten gemeinsam gestaltet wird: Nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen verantworten Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die Anfertigung und Anpassung der Schiene. Diese Anpassung erfolgt in enger Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten.

Der G-BA-Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die konkrete Ausgestaltung der korrespondierenden (zahn-)ärztlichen Regelungen ist Gegenstand weiterer Beratungen.

 

Weitere Informationen:

Mitteilung des G-BA zum Einsatz von Unterkiefer-Protrusionsschienen gegen obstruktive Schlafapnoe

Mitteilung der KZBV zur Einbindung zahnmedizinische in die Schienentherapie bei Schlafapnoe

 

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