Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet mit Übergangsfrist
Ab dem 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schrittweise das papiergebundene Verfahren ersetzen. Danach erfolgt die Übermittlung von Daten über die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit digital auf direktem Weg von der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis an die Krankenkasse.
Da allerdings die notwendigen technischen Voraussetzungen für die eAU noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, können im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2021 die Arbeitsunfähigkeitsdaten nach dem bisher praktizierten Papierverfahren unter Verwendung der bisherigen Formulare (Muster 1a bis 1d) verwendet und Muster 1a über den Versicherten an die Krankenkasse übermittelt werden.
Weitere Informationen
Telematikinfrastruktur: Das kommt 2021 (Stand: März 2021)
Aufzeichnung: Online-Vortrag zu KIM und eAU