Refinanzierung von Corona-Tests verlängert
Am 30. Juni 2022 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Zahnarztpraxen dürfen auch weiterhin Test-Sachkosten für Mitarbeiter über die KZV Sachsen-Anhalt abrechnen. Zehn Tests pro Mitarbeiter:in und Monat sind über die KZV refinanzierbar. Die Kostenerstattung pro Test liegt nunmehr allerdings nicht mehr bei 3,50 Euro pro Test, sondern wurde um einen Euro auf 2,50 Euro verringert.