Neuer Leitfaden zu Technik, Durchführung und Abrechnung von Videosprechstunden

Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile können seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung für bestimmte Patientengruppen zum Einsatz kommen. Doch was ist dabei zu beachten, welche Technik braucht es dafür und was kann wie abrechnet werden?

Um Zahnärztinnen und Zahnärzten den Umgang mit den Leistungen zu erleichtern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Broschüre „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht. Die Publikation zeigt Vertragszahnärzten und Praxisteams anschaulich auf, welche technischen Anforderungen und Voraussetzungen beachtet werden müssen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten einen kompakten Überblick zu Durchführung und Vergütung.

Der Leitfaden „Videosprechstunden, Videofall- konferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ steht auf der Webseite der KZBV unter www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung. Dort finden Sie auch eine Anbieterübersicht.

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Durchführung von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen oder Telekonsilen unsere Abrechnungshinweise im Rundbrief 06/2020 vom 22.09.2020.

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