Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Mit der Einführung der elektronischen Arzneimittelverordnung (E-Rezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) steigt die Anzahl der Arbeitsprozesse, in denen Zahnärztinnen und Zahnärzte Signaturen mit ihrem E-Zahnarztausweis erzeugen müssen.

Die Signatur wird über das Praxisverwaltungssystem (PVS) in Kombination mit einem Kartenterminal ausgelöst. Um nicht für jedes einzelne Dokument den E-Zahnarztausweis in ein Kartenterminal stecken und die sechs- bis achtstellige PIN eingeben zu müssen, gibt es das Angebot der Komfortsignatur. Mit ihr kann der E-Zahnarztausweis für bis zu 24 Stunden für die Signatur von bis zu 250 Dokumenten aktiviert werden.

Nach der Aktivierung verbleibt der E-Zahnarztausweis während der Arbeitszeit der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes in einem Kartenterminal, das an einem sicheren Ort (z. B. verschlossener Raum) platziert werden sollte. Immer dann, wenn ein Dokument signiert werden muss, kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt über das PVS auf den E-Zahnarztausweis zugreifen. Die Signatur kann so an jedem mit dem PVS vernetzten Arbeitsplatz in der Praxis per Mausklick ausgelöst werden. Eine erneute PIN-Eingabe am Kartenterminal ist nicht erforderlich. Wenn die Komfortsignatur genutzt wird, muss daher nicht in jedem Behandlungszimmer ein Kartenterminal stehen.

Um den Umgang mit der Anwendung zu erläutern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die neue Praxisinformation „Die Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht.

 

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