Eigenständige PAR-Richtlinie beschlossen
Mit der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) wird ab dem 1. Juli 2021 die vertragszahnärztliche Parodontitistherapie erweitert.
Die neue Richtlinie setzt dabei auf der aktuellen PAR-Klassifikation auf. Versicherte erhalten künftig im Zusammenhang mit der Behandlung eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Dazu zählt zum Beispiel das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch als eigener Therapieschritt.
In einem weiteren Informationsschreiben werden nächste Woche die Inhalte der neuen PAR-Richtlinie im Einzelnen vorgestellt.
Die vollständige Mitteilung der KZBV können Sie hier einsehen.