Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorge: Gelbes U-Heft und Zahngesundheitspass
Seit dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1–Z6) verbindlich im sogenannten Gelben U-Heft dokumentiert. Diese Neuerung stärkt die frühzeitige zahnärztliche Vorsorge und erhöht deren Sichtbarkeit für Eltern und Sorgeberechtigte.
Vor diesem Hintergrund erreichen uns aktuell vermehrt Rückfragen zum weiteren Umgang mit den bislang verwendeten Zahngesundheitspässen. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt e.V. (LAGJ) hat hierzu gestern eine Klarstellung formuliert:
Wesentliche Punkte aus dem Schreiben der LAGJ:
- Für Kinder ab sechs Jahren ist der Zahngesundheitspass weiterhin erforderlich, da es für diese Altersgruppe bislang keine alternative Dokumentationsmöglichkeit gibt.
- Das Gelbe U-Heft enthält keine Felder zur Dokumentation
– zahnärztlicher Reihenuntersuchungen,
– Maßnahmen der Gruppenprophylaxe sowie
– Fluoridierungsmaßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). - Der Zahngesundheitspass dient weiterhin als wichtiges Kommunikationsinstrument zwischen ÖGD und Zahnarztpraxen.
- Eine mögliche Lösung über zusätzliche Einlegeblätter wird derzeit geprüft, ist jedoch noch nicht abschließend geregelt.
- Zwar besteht keine Verpflichtung, den Zahngesundheitspass in der Praxis abzustempeln; die LAG bittet jedoch ausdrücklich darum, dies übergangsweise weiterhin zu tun, um die Zusammenarbeit und den Informationsfluss mit dem ÖGD aufrechtzuerhalten.
Die Einführung der Dokumentation im Gelben U-Heft ersetzt nicht den Zahngesundheitspass in allen Bereichen. Bis zu einer abschließenden landes- bzw. bundesweiten Regelung empfiehlt es sich, beide Dokumentationswege parallel zu unterstützen.
