KZBV bittet um Unterstützung: BMG-Verbändeabfrage zur Gasversorgung in Zahnarztpraxen

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erreichte jüngst eine Verbändeabfrage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Gasversorgung geschützter Kunden. Um im Sinne der Zahnärzteschaft reagieren zu können, bittet die KZBV alle Zahnarztpraxen, wenige kurze Fragen zu beantworten.

Erst am 24. August 2022 hatten KZBV und KZV-Vorstände im Rahmen eines Workshops die Themen "Gasumlage" und "geschützte Kunden" besprochen. Nun erreichte die KZBV eine Verbändeabfrage des BMG zur Gasversorgung geschützter Kunden. "Sehr erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass das BMG unsere Auffassung teilt und Arzt- und Zahnarztpraxen als grundlegende soziale Dienste und damit als geschützte Kunden einstuft", findet Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.

Im Rahmen der Verbändeanfrage bittet das BMG die KZBV (neben der KBV, der DKG sowie dem BDPK) um die Beantwortung folgender drei Fragen, damit es die Antworten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Prüfung der Sicherstellung der Gasversorgung geschützter Kunden zusammenzustellen kann:

  • Wie hoch war der Gasverbrauch vor der Krise? (Hier könnte der Gasverbrauch des Jahres 2021 zugrunde gelegt werden.)
  • Ist eine Einschränkung des Gasverbrauchs in einer Größenordnung von 20 bis 30 Prozent möglich?
  • Ist eine Umstellung der Gasversorgung auf Öl, Kohle oder Strom möglich und wenn ja in welcher Größenordnung? (sogenannter Fuel-Switch)

Zur Beantwortung dieser Fragen hat die KZBV eine entsprechende Umfrage erstellt, die Zahnarztpraxen hier finden. Die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit ist sichergestellt.

Die KZBV bittet alle Zahnarztpraxen, an der kurzen Umfrage teilzunehmen. Die Befragung schließt am 22. September 2022, 13 Uhr.

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