Aktualisierte FAQs zur Corona-Testpflicht in Zahnarztpraxen

Am 12.12.2021 sind Neuerungen des IfSG in Kraft getreten, mit denen die zum 24.11.2021 eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden.

So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25.11.2021 beispielsweise geregelt, dass geimpftes oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind.

Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert.

In Abstimmung mit der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben wir die aktualisierte FAQ-Liste (Stand: 12.12.2021), in der die Neuerungen des IfSG zusammengefasst sind, als Download für Sie bereitgestellt.

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